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Pässe und Ausweise

A passport of the Federal Republic of Germany on an atlas with a map of the USA.

Passport of the Federal Republic of Germany, © picture alliance / dpa Themendie

01.12.2017 - Artikel


Allgemeine Hinweise

Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.

Passanträge sind unter persönlicher Vorsprache – bei Minderjährigen zusätzlich auch beider Elternteile bzw. des sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises - bei der Botschaft zu stellen. Lebt ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Sambia bzw. Malawi, kann dieser vor einer geeigneten Stelle (Bürgerbüro in Deutschland, deutsche Auslandsvertretung im Ausland) eine entsprechende Zustimmungserklärung unterzeichnen und seine Unterschrift beglaubigten lassen.

Die Eintragung von Kindern in den Reisepass ist seit dem 01.11.2007 NICHT mehr möglich, für jedes Kind muß ein eigener Reisepass beantragt werden.


Sie werden höflich gebeten, vor Beantragung eines Reisepasses einen Termin zu vereinbaren.


Neue elektronische Reisepässe ab März 2017

Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.


Ausweisverlust

Berufskonsularische Vertretungen, also Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate (in Ausnahmefällen auch Honorarkonsuln), sind ermächtigt, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dies geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können. Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass durch die Auslandsvertretung am Ort ausgestellt werden. Hierfür muss der Konsularbeamte Ihre heimische Passbehörde beteiligen.

Es gibt allerdings Länder, die bei der Ausreise den Einreisestempel im Pass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. Hier muss bei Verlust des Passes oft ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.


Bearbeitungsdauer


ePässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung bis zu sechs Wochen. Eine rechtzeitige Antragstellung wird empfohlen.



Merkblätter und Anträge

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