Neues Gebührenrecht
          
        
      
    
  
    
      
      
        
      
    
  
    
      
         Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
  | Euro
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Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)
  | 56,43 €
  | 
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
  | 79,57 €
  | 
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)
  | 23,97 € 
  | 
Legalisation von Urkunden
  | 29,27 € 
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Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung
  | 101,39 €
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