Direkt zu:
Einbürgerungsurkunde, © dpa/pa
Weitere Informationen zum Thema Staatsangehörigkeit finden Sie in den unten verlinkten Artikeln.
Am 27.06.2024 ist das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft getreten. Es wird leichter möglich, zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten zu erwerben.
Mit dem am 20.08.2021 in Kraft getretenen Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird ein zehnjähriges Erklärungsrecht (§ 5 StAG) geschaffen, das nach dem 23.05.1949…
Ist ein Deutscher/eine Deutsche nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren und bekommt wiederum selbst im Ausland ein Kind, erwirbt das Kind nur unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit.