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Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Hat mein Kind mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit auch verlieren? Gibt es eine doppelte Staatsangehörigkeit?
Zuständigkeiten
Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenden sich mit Fragen zur Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können sich an die für ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden, deren Adresse und Webseite über das Auswärtige Amt abrufbar ist.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/03-webseitenav