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Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Bekanntmachung für Deutsche
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl gelten in diesem Jahr verkürzte Fristen. Daher müssen Deutsche im Ausland, die an der Wahl teilnehmen möchten, einige wichtige Schritte beachten:
Die Teilnahme erfolgt für Deutsche im Ausland per Briefwahl. Eine persönliche Stimmabgabe in deutschen Auslandsvertretungen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland müssen sich daher rechtzeitig (bis spätestens 2.2.2025) ins Wählerverzeichnis ihrer zuständigen Gemeinde eintragen lassen.
Für die Wahlteilnahme von Deutschen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland * eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;
sowie
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt, respektive abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin erhältlich.
Versand der Briefwahlunterlagen von der Wahlbehörde über den Kurierweg nach Sambia:
Die Deutsche Botschaft in Lusaka bietet deutschen Staatangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sambia haben oder sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl am 23.02.2025 in Sambia aufhalten, die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an für:
1) Übersendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlbehörde sowie
2) Abgabe der Briefwahlunterlagen bei der Botschaft Lusaka.
Weitere Informationen finden Sie hier.
* Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).