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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

01.12.2017 - Artikel

Allgemeine Hinweise

In Rentenangelegenheiten können die Auslandsvertretungen nur Rat und allgemeine Auskünfte erteilen. Renten- und andere Anträge auf Sozialleistungen können durch die Auslandsvertretung entgegengenommen und weitergeleitet werden. Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Lebensbescheinigung

Bei der Lebensbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, dass die in der Lebensbescheinigung genannte Person persönlich bei der Botschaft vorgesprochen hat. Sie dient der Rentenbehörde als Nachweis, dass der Rentenempfänger am Leben ist.

Eine Lebensbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Betroffenen persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument (z.B.: Reisepass) bei der Botschaft vorsprechen. In der Regel wird jährlich eine Lebensbescheinigung von den deutschen Rentenversicherungen verlangt. Lebensbescheinigungen, die für gesetzliche Rententräger in Deutschland oder Wiedergutmachungszwecke benötigt werden, sind gebührenfrei.



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