Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Liste von Anwälten

Adressbuch

Adressbuch, © colourbox

04.12.2017 - Artikel

Allgemeine Informationen

Seit der Verfassungsänderung 1973 ist die Rechtsprechung unabhängig und es gibt neben ca. 440 local courts, 65 magisterial oder subordinate courts den High Court sowie den Supreme Court als letzte Instanz. Der High Court und der Supreme Court befinden sich in der Hauptstadt Lusaka, wobei der High Court auch in anderen Städten tagen kann. Als höchstes Gericht verhandelt der Supreme Court in allen Rechtsgebieten hauptsächlich Berufungsfälle. Der High Court kann in originärer Rechtsprechung über alles entscheiden. Um eine Überlastung zu vermeiden, kann das Gericht Klagen an niedrigere Gerichte abgeben.
Anwälte, die kürzer als drei Jahre zugelassen sind, dürfen nicht vor dem Supreme Court auftreten. Nach Ablauf von drei Jahren dürfen Anwälte vor allen Gerichten des Landes auftreten.
Dem Rechtssuchenden ist dringend anzuraten, sich anwaltlichen Beistands zu bedienen, obwohl in Sambia vor keinem Gericht ein genereller Anwaltszwang besteht.
Notarzwang ist ebenfalls nicht gegeben, da die hier ansässigen Notare im Bereich der Unterschriftsbeglaubigung tätig werden, Verträge aber nur über Anwälte geschlossen werden können.
Bei Grunderwerb besteht Anwaltszwang.
Inhaftierte haben laut dem Gesetz zum Legal Aid Act von 1967 theoretischen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Aufgrund fehlender Mittel wird jedoch häufig kein Verteidiger beigeordnet.
Eine streitwertorientierte Gebührenregelung gibt es in Sambia nicht. Üblicherweise werden Stundensätze vereinbart. Hierbei sollte sich der Rechtssuchende bewusst sein, dass die Dauer des Verfahrens oft unbestimmt ist und die entstehenden Kosten sich nur schwer voraussehen lassen. Der Legal Practitioners Act regelt die Erstattung von Fahrtkosten.
Prozesskostenhilfe könnte theoretisch nach dem Legal Aid Act von 1967 vom Gastland durch die Beiordnung eines Rechtsanwaltes gewährt werden. Tatsächlich findet jedoch aufgrund der Mittelknappheit keine Beiordnung statt.
Die einzigen der Botschaft bekannten geeigneten Rechtsinstitutionen, die eine kostenlose Beratungsfunktion ausüben, sind die Legal Research Foundation und die National Legal Aid Clinic for Women. Die Legal Resources Foundation befasst sich vornehmlich mit Menschenrechtsverletzungen und Arbeitsrecht, vertritt jedoch auch jugendliche Straftäter vor Gericht. Die National Legal Aid Clinic for Women setzt sich vor allem für die Rechte der Frauen und Kinder ein.

Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.

Hier finden Sie die Rechtsanwaltsliste .

nach oben