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Zoll

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

04.12.2017 - Artikel

Reisende müssen bei Einreise in die EU oder Ausreise aus der EU gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel der Zollbehörde, schriftlich von sich aus anmelden.

Wenn Sie mit Bargeld im Wert von 10 000 Euro oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen Sie diesen Betrag beim Zoll anmelden. Barmittel sind nicht nur Münzen und Geldscheine, auch bestimmte andere Werte fallen unter den Begriff. Alle Personen, die bei der Einreise in die oder der Ausreise aus der EU Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr mit sich führen, sind meldepflichtig!

Und wenn ich mein Bargeld nicht anmelde?

In diesem Fall kann das Geld einbehalten oder beschlagnahmt werden. Die Strafen für unterlassene oder falsche Anmeldungen sind im jeweiligen nationalen Recht festgelegt.

Mit der obligatorischen Anmeldepflicht an den Außengrenzen der EU und der Anzeigepflicht bei Reisen innerhalb der EU sind Instrumente geschaffen worden, mit denen die Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen wirksamer bekämpft werden sollen.

Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung oder Anzeige und deren Überwachung durch die Zollverwaltung bedeuten keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel und Bargeld/gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.

Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)

Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“, kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES bekannt. http://www.cites.org/


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