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Legalisation sambischer Urkunden
Der Begriff „Legalisation“ bedeutet die Echtheitsbestätigung einer ausländischen Urkunde für
einen anderen Staat durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung dieses Staates
im Ausstellungsland. Eine ausländische öffentliche Urkunde kann nach der Legalisation von
den Behörden des legalisierenden Staates als Nachweis anerkannt werden. Mit anderen
Worten: eine öffentliche sambische Urkunde, die von der Deutschen Botschaft in Sambia
legalisiert wurde, kann von den deutschen Behörden ohne weiteres als Nachweis anerkannt
werden. Ob eine Legalisation jedoch in Ihrem speziellen Fall notwendig ist, liegt im Ermessen
der Behörde in Deutschland, bei der die sambische Urkunde vorgelegt werden soll.
Erkundigen Sie sich daher zuvor direkt dort, ob Sie eine Legalisation vornehmen lassen sollten
oder ob die Behörde im Einzelfall dazu bereit ist, die Urkunde ohne Legalisation anzuerkennen.
- Bitte beachten Sie, dass nur die Legalisation sambischer Personenstandsurkunden
(z.B. Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden) möglich ist. Gerichtsurteile oder andere
Dokumente können nicht legalisiert werden. Bei Heiratsurkunden muss die „Form 10“
der Heiratsurkunde vorgelegt werden. - Die ausländischen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
- Der Konsularbeamte muss die Legalisation ablehnen, wenn die Urkunde gefälscht oder
inhaltlich unrichtig ist. Bitte stellen Sie daher zunächst sicher, dass alle Einträge in der
Urkunde korrekt sind, einschließlich der Schreibweise von Namen. Eventuelle Fehler
müssen Sie zunächst von der ausstellenden Behörde korrigieren lassen. - Die Urkunde muss zunächst vom sambischen Außenministerium vorbeglaubigt werden
(Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Zambia, Consular and Protocol
Division, Charter House, Independence Avenue, Lusaka, Tel.: (+260-211) 25 26
66) - Ein Antragsformular gibt es nicht, Sie sollten jedoch den Bezug zum deutschen
Rechtsverkehr darlegen, also z.B. die Mitteilung einer deutschen Behörde, dass für ein
konkretes Anliegen Urkunden in legalisierter Form benötigt werden (bei einer
Anmeldung zur Eheschließung wird vom Standesbeamten oftmals eine Checkliste
ausgehändigt). Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, selbst bei der Botschaft vorzusprechen, etwa
weil Sie sich nicht in Sambia aufhalten, können Antrag und Urkunde auch durch
Verwandte oder Bekannte vor Ort eingereicht werden, wenn diese hierzu
ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden. In allen diesen Fällen sollte dem Antrag Ihre
Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises beigefügt werden.
Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin.
Für die Legalisation werden Gebühren und Auslagen nach dem Auslandskostengesetz
erhoben. Die Gebühr beträgt 29,69 Euro und ist entweder bar in sambischen Kwacha oder
mit VISA/Mastercard zu entrichten.