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Beglaubigungen und Beurkundungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie Rechtsgeschäfte in Deutschland tätigen, benötigen Sie u.U. eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift, von Kopien oder Übersetzungen oder müssen ausländische Urkunden als Nachweise in Deutschland verwenden.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Lusaka keine Übersetzungen vornehmen kann. Zudem sind der Botschaft keine beeidigten Übersetzer in Sambia bekannt.
Kopiebeglaubigung
Beglaubigte Kopien ersetzen das Original im Rechtsverkehr, d.h. Sie können die Originale sicher verwahren und stattdessen beglaubigte Kopien verwenden. Für die Beglaubigung legen Sie wird das jeweilige Original benötigt. Kopien von Dokumenten, die nicht als Urkunde bzw. Original erkennbar sind, d.h. einen Originalstempel oder eine Unterschrift tragen, können nicht beglaubigt werden.
Die Gebühr beträgt 23,97€ pro Dokument. Die Gebühr wird zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in sambische Kwacha umgerechnet, die Botschaft kann weder Euro noch andere Währungen in bar annehmen.
Unterschriftsbeglaubigung
Viele Rechtsgeschäfte und Anträge müssen deutschen Behörden mit beglaubigter Unterschrift vorgelegt werden. Durch die Beglaubigung der Unterschrift bestätigt der Urkundsbeamte, dass die unterzeichnende Person persönlich die Unterschrift geleistet hat und sich durch einen gültigen Lichtbildausweis ausgewiesen hat.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie daher persönlich während der Öffnungszeiten der Konsularstelle bei der Botschaft vorsprechen, eine Terminbuchung ist dafür notwendig. Bitte bringen Sie das zu unterzeichnende Dokument (bitte erst in Gegenwart des Konsularbeamten am Schalter unterschreiben!) und Ihren gültigen Reisepass mit. Die vorgeschriebene Gebühr beträgt 56,43€.
Die Gebühr wird zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in sambische Kwacha umgerechnet, die Botschaft kann weder Euro noch andere Währungen in bar annehmen.
Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses, finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Beurkundungen
Informationen zu den Möglichkeiten einer Beurkundung im Ausland finden Sie hier.
Legalisation
Der Begriff „Legalisation“ bedeutet die Echtheitsbestätigung einer ausländischen Urkunde für einen anderen Staat durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung dieses Staates im Ausstellungsland. Eine ausländische öffentliche Urkunde kann nach der Legalisation von den Behörden des legalisierenden Staates als Nachweis anerkannt werden. Mit anderen Worten: eine öffentliche sambische Urkunde, die von der Deutschen Botschaft in Sambia legalisiert wurde, kann von den Deutschen Behörden ohne weiteres als Nachweis anerkannt werden. Ob eine Legalisation jedoch in Ihrem speziellen Fall notwenig ist, liegt im Ermessen der Behörde in Deutschland, bei der die sambische Urkunde vorgelegt werden soll. Erkundigen Sie sich daher zuvor direkt dort, ob Sie eine Legalisation vornehmen lassen sollten oder ob die Behörde im Einzelfall dazu bereit ist, die Urkunde ohne Legalisation anzuerkennen. Weitere Informationen finden Sie hier.